DAX25.538 Pkt.▲ +0,53 %
Nasdaq26.135 Pkt.▲ +0,59 %
Gold4.385,50 USD/oz▲ +1,22 %
Bitcoin75.373,00 USD▼ −2,13 %
EUR/USD1,15▲ +0,00 %
SAP186,56 EUR▼ −0,28 %
Siemens260,50 EUR▲ +0,66 %
Allianz449,20 EUR▲ +1,03 %
Apple333,25 USD▲ +0,58 %
Microsoft493,41 USD▼ −0,75 %
Alphabet344,75 USD▼ −0,07 %
Meta674,49 USD▲ +0,63 %
Nvidia214,91 USD▲ +1,29 %
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Siemens260,50 EUR▲ +0,66 %
Allianz449,20 EUR▲ +1,03 %
Apple333,25 USD▲ +0,58 %
Microsoft493,41 USD▼ −0,75 %
Alphabet344,75 USD▼ −0,07 %
Meta674,49 USD▲ +0,63 %
Nvidia214,91 USD▲ +1,29 %

Quellen: EZB, CoinGecko, Yahoo Finance · Stand: 16.09.2026, 19:54 Uhr

Ratgeber · Aktiengewinne versteuern · Stand August 2026

Aktiengewinne versteuern 2026

Abgeltungssteuer, Freistellungsauftrag und die Besonderheit bei ausländischen Brokern — was Sie zur Versteuerung Ihrer Depotgewinne wissen müssen.

Jetzt Depot vergleichen

Auf einen Blick

Abgeltungssteuer
25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer
Sparerpauschbetrag Single
1.000 € (2026)
Sparerpauschbetrag Paar
2.000 € (2026)
Nicht steuereinfach
DEGIRO, Lynx, XTB, Alchemy Markets
CFD-Verlustgrenze
20.000 €/Jahr
Formular für Auslandserträge
Anlage KAP

Allgemeine Einordnung, keine individuelle Steuerberatung. Stand 4. August 2026.

Steuereinfache Anbieter finden

Der Rechner zeigt Broker mit automatischem deutschen Steuerabzug.

Redaktion: depotvergleich-24.deAktualisiert: 16. September 2026Lesezeit: 8 Min.Anzeige / Affiliate-Links

Kursgewinne, Dividenden und Zinserträge aus dem Depot unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer — bei den meisten deutschen Brokern läuft die Versteuerung automatisch, bei mehreren Anbietern in diesem Vergleich liegt die Verantwortung jedoch bei Ihnen selbst.

Wie werden Aktiengewinne in Deutschland grundsätzlich versteuert?

Kurzantwort

Kursgewinne beim Verkauf von Aktien und ETFs sowie Dividenden unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer — insgesamt meist rund 26,4 bis 27,8 Prozent. Bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare bleiben Kapitalerträge jedes Jahr steuerfrei.

Bei welchen Anbietern aus diesem Vergleich muss ich die Steuer selbst erklären?

Steuerabzug bei ausländischen Anbietern ohne deutsche Niederlassung
AnbieterAutomatischer Steuerabzug?Konsequenz
DEGIROneinKapitalerträge selbst über Anlage KAP angeben
Lynx BrokerneinAnlage KAP erforderlich
XTBneinAnlage KAP erforderlich
Alchemy MarketsneinAnlage KAP erforderlich, zusätzlich CFD-Besonderheiten
Captraderteilweise, prüfenals Introducing Broker abhängig von der Kontoführung

Bei Banken und Neobrokern mit deutscher Niederlassung — etwa finanzen.net zero, Traders Place, Scalable Capital oder allen acht Filialbanken in diesem Vergleich — erfolgt der Steuerabzug in der Regel vollautomatisch, sodass keine zusätzliche Eintragung in der Steuererklärung notwendig ist, solange der Sparerpauschbetrag nicht überschritten wird.

Was ist ein Freistellungsauftrag und wie nutze ich ihn beim Depot?

Kurzantwort

Ein Freistellungsauftrag weist Ihren Broker an, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags ohne Steuerabzug gutzuschreiben — Sie können ihn bei jedem inländischen Anbieter einreichen und dabei den Pauschbetrag auf mehrere Depots aufteilen. Ohne Freistellungsauftrag führt der Broker die Steuer automatisch auf alle Erträge ab, auch innerhalb des eigentlich steuerfreien Bereichs — das zu viel gezahlte Geld müssten Sie sich dann über die Steuererklärung zurückholen.

Steuerlich unkomplizierte Anbieter finden

Der Rechner zeigt Anbieter mit automatischem deutschen Steuerabzug.

Zum Vergleichsrechner

Wie funktioniert die Verlustverrechnung bei Aktien und CFDs?

Kurzantwort

Verluste aus Aktienverkäufen dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht mit anderen Kapitalerträgen wie Zinsen oder Dividenden — bei CFD-Verlusten gilt zusätzlich eine gesetzliche Begrenzung der Verrechenbarkeit auf 20.000 Euro pro Jahr. Diese Sonderregelung für Termingeschäfte, zu denen CFDs zählen, sollte besonders von Trading-aktiven Nutzerinnen und Nutzern der CFD-Broker in diesem Vergleich beachtet werden.

Was ist der Verlustverrechnungstopf, und warum ist die Trennung umstritten?

Kurzantwort

Ihr Broker führt automatisch zwei getrennte Verlusttöpfe: den Aktientopf, dessen Verluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen, und den Topf „Sonstige" für ETFs, Fonds, Anleihen, Zinsen und Dividenden, innerhalb dessen frei verrechnet werden darf — wobei Verluste aus dem Sonstige-Topf zusätzlich auch Aktiengewinne mindern dürfen, nicht aber umgekehrt. Der Bundesfinanzhof hält diese asymmetrische Trennung für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (Az. 2 BvL 3/21) — eine Entscheidung wird für 2026 erwartet, bis dahin ergehen Steuerbescheide zu diesem Punkt nur vorläufig.

Was passiert mit nicht genutzten Verlusten am Jahresende?

Anders als oft angenommen verfallen Verluste in den beiden Verlusttöpfen nicht am Jahresende, sondern werden automatisch ins nächste Kalenderjahr vorgetragen, bis sie vollständig mit Gewinnen verrechnet sind. Anders verhält es sich mit dem separaten Quellensteuertopf: Dieser wird zum Jahresende auf null gesetzt, sodass nicht angerechnete ausländische Quellensteuer auf Dividenden ungenutzt verfällt, wenn sie nicht im selben Jahr gegen die deutsche Abgeltungssteuer verrechnet werden konnte.

Wie funktioniert die Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf Dividenden?

Kurzantwort

Bei Dividenden aus dem Ausland behält der jeweilige Staat zunächst eine Quellensteuer ein, die je nach Land und Doppelbesteuerungsabkommen zwischen 15 und 30 Prozent liegen kann — bei US-Dividenden sind es bei korrekt ausgefülltem W-8BEN-Formular in der Regel 15 Prozent, die auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden. Diese Anrechnung berücksichtigt Ihr Depotanbieter in aller Regel automatisch bei der Dividendenauszahlung, sodass keine doppelte Besteuerung entsteht.

Was passiert mit dem Verlustverrechnungstopf bei einem Depotübertrag?

Wird ein Depot auf den eigenen Namen zu einem anderen Anbieter übertragen und dabei die Option „steuerliche Daten mitübertragen" gewählt, bleibt der Verlustverrechnungstopf vollständig erhalten. Erfolgt der Übertrag dagegen auf eine andere Person — etwa Partnerin, Partner oder Kind —, gilt das steuerlich als Gläubigerwechsel, wodurch die bestehenden Verlusttöpfe verfallen und nicht mehr nutzbar sind.

Wie wirkt sich ein Depotübertrag auf die steuerliche Erfassung aus?

Bei einem reinen Depotübertrag ohne Verkauf werden die ursprünglichen Anschaffungsdaten an den neuen Anbieter übermittelt, sodass die korrekte Besteuerung bei einem späteren Verkauf weiterhin möglich ist. Bei einem Wechsel zu einem ausländischen Broker kann diese Übermittlung lückenhaft sein — hier empfiehlt es sich, die ursprünglichen Kaufbelege selbst aufzubewahren.

Was ist die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs?

Bei thesaurierenden ETFs, die Erträge nicht ausschütten, sondern automatisch reinvestieren, wird jährlich eine sogenannte Vorabpauschale fällig — eine pauschale Vorwegbesteuerung, die verhindert, dass Erträge unbegrenzt steuerfrei angesammelt werden können. Diese Regelung betrifft praktisch alle Broker in diesem Vergleich gleichermaßen, unabhängig vom gewählten Anbieter.

Wie wird die Vorabpauschale konkret berechnet?

Kurzantwort

Grundlage ist der vom Bundesfinanzministerium jährlich festgelegte Basiszins, multipliziert mit 70 Prozent und dem Fondswert zum Jahresanfang — das Ergebnis, der sogenannte Basisertrag, bildet die Obergrenze der Vorabpauschale, die niemals höher ausfallen kann als der tatsächliche Wertzuwachs des Jahres. Für das Steuerjahr 2026 hat das Bundesfinanzministerium den Basiszins auf 3,20 Prozent festgesetzt — einen der höchsten Werte seit Einführung der Regelung.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Mechanismus: Ein thesaurierender Aktien-ETF ist am 1. Januar 50.000 Euro wert und steigt im Jahresverlauf um 4.000 Euro. Der Basisertrag beträgt 50.000 Euro × 3,20 Prozent × 70 Prozent = 1.120 Euro. Da der tatsächliche Wertzuwachs (4.000 Euro) darüber liegt, bleibt es bei den 1.120 Euro Vorabpauschale. Nach Abzug der für Aktienfonds üblichen Teilfreistellung von 30 Prozent verbleiben 784 Euro als steuerpflichtiger Betrag, auf den bei einem Steuersatz von 26,375 Prozent (Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer) rund 207 Euro Steuer fällig werden — vorausgesetzt, der Sparerpauschbetrag ist bereits durch andere Erträge ausgeschöpft.

Wann entfällt die Vorabpauschale vollständig?

Hat ein ETF im betreffenden Jahr keinen Wertzuwachs erzielt oder sogar an Wert verloren, entfällt die Vorabpauschale komplett — sie kann niemals höher sein als der tatsächliche Gewinn, und bei einem Verlustjahr wird sie schlicht nicht erhoben. Dasselbe gilt, wenn der vom Bundesfinanzministerium festgelegte Basiszins negativ ausfällt, wie es in den Jahren 2021 und 2022 der Fall war. Ist Ihr gesamter Sparerpauschbetrag durch andere Kapitalerträge noch nicht ausgeschöpft und liegt ein gültiger Freistellungsauftrag vor, verhindert dies ebenfalls den tatsächlichen Steuerabzug.

Zahle ich die Vorabpauschale am Ende doppelt?

Kurzantwort

Nein — jede bereits versteuerte Vorabpauschale erhöht Ihre steuerlichen Anschaffungskosten für den jeweiligen ETF, sodass sie beim späteren Verkauf vom dann ermittelten Veräußerungsgewinn wieder abgezogen wird. Die Vorabpauschale ist also keine zusätzliche, verlorene Steuer, sondern lediglich eine vorgezogene, gestundete Besteuerung künftiger Gewinne, die den Gesamtbetrag der fälligen Steuer über die Haltedauer hinweg nicht erhöht.

Wichtig für die Liquiditätsplanung: Der Steuerabzug für die Vorabpauschale eines Jahres erfolgt jeweils zum ersten Werktag des Folgejahres, bei den meisten Brokern zwischen Mitte Januar und Ende Februar. Da hierfür Guthaben auf dem Verrechnungskonto benötigt wird, sollten Anlegerinnen und Anleger mit größeren thesaurierenden ETF-Positionen zu Jahresbeginn ausreichend Cash-Reserve vorhalten — reicht das Guthaben nicht aus, kann der Broker gegebenenfalls automatisch einen Teil der ETF-Anteile verkaufen, um die Steuerschuld zu begleichen.

Was die Versteuerung erleichtert

  • Sparerpauschbetrag von 1.000 bzw. 2.000 Euro bleibt jährlich steuerfrei
  • Bei deutschen Anbietern läuft der Steuerabzug meist vollautomatisch
  • Depotüberträge sind grundsätzlich kein steuerpflichtiges Ereignis
  • Freistellungsauftrag lässt sich flexibel auf mehrere Depots aufteilen
  • Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern nur vorgezogen

Was Sie selbst im Blick behalten müssen

  • Bei ausländischen Brokern wie DEGIRO oder XTB Eigenverantwortung nötig
  • CFD-Verluste nur begrenzt auf 20.000 Euro pro Jahr verrechenbar
  • Vorabpauschale erfordert ausreichendes Cash-Guthaben zu Jahresbeginn
  • Bei Wechsel zu ausländischen Anbietern mögliche Lücken bei Anschaffungsdaten

Fazit: Wie behalten Sie den steuerlichen Überblick?

Richten Sie bei jedem deutschen Broker einen Freistellungsauftrag ein und prüfen Sie bei ausländischen Anbietern wie DEGIRO, Lynx Broker oder XTB frühzeitig, welche Unterlagen Sie für die Anlage KAP benötigen. Wer primär CFDs handelt, sollte zusätzlich die besondere Verlustverrechnungsgrenze von 20.000 Euro im Blick behalten. Bei größeren thesaurierenden ETF-Positionen lohnt sich außerdem, zu Jahresbeginn genügend Guthaben für die Vorabpauschale bereitzuhalten, um einen unerwarteten automatischen Verkauf von Anteilen zu vermeiden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Basiszins für die Vorabpauschale 2026?

3,20 Prozent, festgelegt vom Bundesfinanzministerium — einer der höchsten Werte seit Einführung der Vorabpauschale.

Zahle ich die Vorabpauschale doppelt, wenn ich später verkaufe?

Nein, jede versteuerte Vorabpauschale erhöht die Anschaffungskosten und wird beim Verkauf vom Veräußerungsgewinn wieder abgezogen — sie ist nur vorgezogen, nicht zusätzlich.

Was passiert mit ungenutzten Verlusten im Verlustverrechnungstopf am Jahresende?

Sie verfallen nicht, sondern werden automatisch ins nächste Jahr vorgetragen. Nur der separate Quellensteuertopf wird zum Jahresende auf null gesetzt.

Warum ist die Trennung zwischen Aktien- und Sonstige-Verlusttopf umstritten?

Der Bundesfinanzhof hält die asymmetrische Regelung für verfassungswidrig und hat sie dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (Az. 2 BvL 3/21). Eine Entscheidung wird für 2026 erwartet.

Muss ich bei DEGIRO meine Steuern selbst erklären?

Ja, DEGIRO führt die deutsche Abgeltungssteuer nicht automatisch ab — Kapitalerträge müssen über die Anlage KAP selbst angegeben werden.

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?

1.000 Euro für Alleinstehende, 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare.

Wie werden CFD-Verluste steuerlich behandelt?

Sie dürfen nur begrenzt auf 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden — eine gesetzliche Sonderregelung.

Was ist die Vorabpauschale?

Eine jährliche pauschale Vorwegbesteuerung bei thesaurierenden ETFs, die verhindert, dass Erträge unbegrenzt steuerfrei angesammelt werden.

Depot mit einfacher Versteuerung eröffnen

Deutsche Anbieter führen die Steuer meist automatisch ab.